| |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Villa-Vici - Ferienwohnungen & Gästezimmer im Hunsrück
Inhaber: Witold Bogacki
Ortsstraße 23
D-54426 Merschbach
Stand: 09.05.2008
§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich.
1.2
Die Leistungen des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Bestätigung der Leistung durch die Unterschrift des Gastes und des
Anbieters gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Gästezimmern und Ferienwohnungen zur
Beherbergung, sowie alle für die erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen der Ferienwohnung bzw. des Beherbergungsbetriebes „Villa
Vici“.
1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Gästezimmer oder Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Inhaber des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“.
1.5 Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher
Form vereinbart wurde.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der
Reservierung des Kunden, durch den Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
zustande. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein
Vertragsabschluß via E-Mail. Vertragspartner sind der
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetriebes „Villa
Vici“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegen.
2.3 Die Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ sind
nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Daten, Wohnungsnummer oder
sonstige Angaben werden nur durch ausdrückliche schriftliche
Bestätigung des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ verbindlich.
§3 Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1 Der vertragliche Leistungsumfang des Beherbergungsbetriebes
„Villa Vici“ ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ ist verpflichtet, die vom
Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.3 Der Kunde hat mit Sorge zu tragen über Zimmer- und Verpflegungs-
sowie Getränkerechnungen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, den
vereinbarten Preis des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ an Dritte.
3.5 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der
von dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.6 Die Preise können von dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb
„Villa Vici“ dem zustimmt.
3.7 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach
Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Der Beherbergungsbetrieb „Villa
Vici“ muss seine Dienstleistung erst nach vollständiger Zahlung der
Rechnung erbringen. Maßgeblich ist jeweils der Tag des
Zahlungseinganges auf dem Konto des Beherbergungsbetriebs „Villa
Vici“. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
Im übrigen, gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des
Zahlungsverzugs. Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ ist
berechtigt, ausstehende Rechnungen inklusive Bearbeitungsgebühren
vom Konto des Vertragspartners per Lastschrift einzuziehen. Bei
Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ des einen höheren
Schadens, vorbehalten.
3.8 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ ist berechtigt, bei
Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung dem Beherbergungsbetrieb „Villa
Vici“ aufrechnen oder mindern.
3.10 Die Appartements dürfen nicht von mehr Personen (einschl. aller
Kinder) als in der Buchungsbestätigung angegeben sind, bewohnt
werden.
§4 Rücktritt der Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1 Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine
Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung
zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an
wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) beim
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ eingeht.
4.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden
folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
Bis zum 90 Tage vor Mietbeginn 15 % des vereinbarten Preises.
Vom 89 bis zum 45 Tage vor Mietbeginn 30 % des vereinbarten Preises.
Vom 44 bis zum 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Preises.
Vom 29 bis zum 10 Tage vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Preises.
Vom 9 Tage bis zum Mietbeginn 100 % des vereinbarten Preises.
Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises.
4.3 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ stellt keine
Reiserücktrittsversicherung zur Verfügung. Diese kann vom Kunden bei
Abschluss nach den rechtlichen Bedingungen bei einem
Reiseversicherer abgeschlossen werden.
4.4 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen bzw.
Gästezimmern, hat der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen aber auch zusätzliche Werbekosten und
weitere Auslagen anzurechnen.
4.5 Dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ steht es frei, den
entstehenden bzw. entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden
zu pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
4.6 Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24
Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben.
Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.
§5 Rücktritt des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“
5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
von dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die
Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Pension
berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) Höhere Gewalt oder von dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen.
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden.
c) Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Gästezimmer oder Ferienwohnungen den
reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das
Ansehen des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“
zuzurechnen ist.
d) Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich §2 sowie §3 vorliegt.
5.2 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
5.3 Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
§6 Zimmerbestellung, -übergabe und –rückgabe,
Schlüssel und Schlüsselübergabe
Anreise sowie Abreise
Haustiere
6.1 Gebuchte Gästezimmer/Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 17.00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bestellung.
6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer/Ferienwohnungen
des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ spätestens um 10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00Uhr
50% des vollen Logispreises (jeweils gültiger Listenpreises) in
Rechnung stellen. Ab 18.01 Uhr 100%.
6.3 Bei den Appartements Solei, Flores und Luna handelt es sich um
Nichtraucherappartements, daher darf im Appartment nicht geraucht
werden. Es darf nur im Freien geraucht werden.
6.4 Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher
Erlaubnis des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ gestattet.
6.5 Die Endreinigung ist obligatorisch und wird durch den
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ zu den im Angebot genannten
Bedingungen und Preisen durchgeführt.
6.6 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei
Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.
§7 Haftung des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“
7.1 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ haftet für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich
ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ beschränkt.
7.2 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ auch bei Verletzung
von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
7.3 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ haftet für die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Beherbergungsbetriebs „Villa Vici“ auftreten, wird der
Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.4 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension gegenüber dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis € 1500,-;
sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 500,- sofern diese vom
Personal des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ persönlich gegen
schriftliche Quittung in Verwahrung genommen wurden oder der Schaden
auf fehlerhaftes Verhalten der Pension zurückzuführen ist. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ Anzeige macht (§
703 BGB).
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ übernimmt
die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Schadenansprüche, außer grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.6 Eine Haftung des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ bei
Personenschäden besteht nur dann, wenn Einrichtungen und Gegenstände
von dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ grob fahrlässig oder
fahrlässig zur Verfügung gestellt werden.
7.7 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ haftet für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich
ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ beschränkt.
§8 Haftung/Schaden des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden
bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
8.2 Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet
der Kunde zu 100%.
8.3 Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber
Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei
Haftungsanspruch an den Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“.
8.4 Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ befindet sich im
ländlichen Gebiet. Hierbei entstehen durch äußerliche Einflüsse oft
Gefahren (z.B. plötzlicher Wintereinbruch, Stromausfall,
Landmaschinen, Wild, unbefestigte Wege). Für Schäden oder
Verletzungen durch diese Art von Gefahren haftet allein der Kunde,
wenn dem Betreiber des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“ kein grob
fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
8.5 Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
§9 Datenschutz, -austausch
9.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG
darüber unterrichtet, dass der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“
seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet. Der Beherbergungsbetrieb „Villa Vici“ ist berechtigt,
die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung
des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden).
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Beherbergungsbetrieb
„Villa Vici“ in der Ortsstraße 23, in 54426 Merschbach.
10.3 Ausschließlicher Gerichtstand- auch für Scheck und
Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“, das Amtsgericht Hermeskeil.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes „Villa Vici“, das
Amtsgericht Hermeskeil.
10.4 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus
oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich
Hermeskeil als Gerichtsstand vereinbart.
10.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme durch
Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung,
die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf
ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten,
sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für
Lücken dieses Vertrages.
|
|